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BilanzWerk e.U. – Ihr kompetenter Partner für Ihren wirtschaftlichen Vorteil!

Inhalt

Leistungen

Erstberatung – kostenlos

Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Sie dient dem Kennenlernen und Erheben des Leistungsbedarfs.
Selbstverständlich können auch hier schon diverse Anliegen besprochen werden.

Rechnungswesen

Buchhaltung

  • laufende Geschäftsbuchhaltung (E/A-Rechnung, doppelte Buchführung)
  • Erstellung von Saldenlisten
  • Erstellung von Erfolgsrechnungen inkl. kumulierter Jahresdarstellung
  • offene Posten - Liste Kreditoren und Debitoren, wenn gewünscht
  • kalkulatorische Buchhaltung
  • Vertretung und Abgabe von USt-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung und Erklärung über Verwendung von Gutschriften
  • Stellung von Rückzahlungsanträgen
  • Akteneinsicht FinanzOnline
  • Vertretung vor Kirchen, AMS, Berufsorganisationen, in Anliegen der Kammerumlage

Bilanzierung

  • Abschluss nach § 4(3) UStG - Überschussermittlung (E/A-Rechner)
  • Erstellen von Bilanzen nach § 221 UStG mit folgenden Grenzen
    • Bilanzsumme max. 5 Millionen
    • Umsatzerlöse max. 10 Millionen
    • max. 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Arbeitnehmerveranlagung

  • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung
  • Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung als Bote
  • Diese Leistung ist als Sonderausgabe abzugsfähig!

Personalverrechnung

  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Führung und Verwaltung der Lohnkonten inkl. Nichtleistungszeiten (Urlaub, krank,...)
  • Anpassung und Änderung der kollektivvertraglichen Ansprüche (Berufsjahrvorrückung, Lehrjahrwechsel)
  • jährliche Anpassung der Kollektivvertragsänderungen
  • Erstellung der monatlichen Buchungsbelege und - datei zur Übernahme in die laufende Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der monatlichen Meldungen an die Behörden und Übermittlung an diese
  • Erstellung von Endabrechnungen bei Austritt, sowie die entsprechenden Meldungen und Übermittlungen an die Behörden
  • Erstellung sämtlicher Jahreslohnzettel, §109a EStG Mitteilungen, Jahresbeitragsnachweise und Erstellung der Kommunalsteuererklärung sowie Übermittlung im Zuge des Jahreswechsels
  • Erstellung des Auszahlungsjournals inkl. aller notwendigen Erlagscheine sowie einer Überweisungsdatei zur Einspielung in Ihr Zahlungssystem- wenn gewünscht
  • Vertretung und Abgabe von Erklärungen inkl. GPLA
  • Vertretung in Abgaben und Abgabenstrafverfahren hinsichtlich Kommunalsteuer
BilanzWerk e.U.
Martina Hausmann, MSc

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Martina Hausmann, MSc

Kasten 140
3072 Kasten bei Böheimkirchen
Österreich


F. 02744 7795

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Mo - Do - Uhr
Fr - Uhr

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